| Der Architekt C.G.H. Bandhauer |
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| 26.05.2006 | |||||||
Der Architekt C.G.H. Bandhauer
Christian Gottfried Heinrich Bandhauer wurde am 22. März 1790 in Roßlau als Sohn eines Amtmannes in einfachen Verhältnisse geboren. Über seine Jugendzeit ist nur wenig bekannt. Im Anschluß an seine Zimmermannslehre, deren Wanderschaft ihn 1809 von Hamburg über Kassel bis in die Schweiz und das Elsaß führte, nahm er ein Architekturstudium an der staatlichen Bauschule in Darmstadt auf. Ab 1819 war er im Dienste des Herzogs Friedrich Ferdinand von Köthen-Anhalt zuständig für die Erhaltung, den Um- und Neubau von Kirchen, Straßen- und Wasserbau einschließlich Brücken, Schulen und landwirtschaftlichen Gebäuden, die in den damals fünf kleineren Städten und 110 Dörfern bzw. Domänen und Vorwerken des Herzogtums existierten. 1822 wurde er zum Bauinspektor, 1823 zum Baurat ernannt, der mit der Leitung aller herzoglichen Bauten "in der Residenz Köthen und in unseren Landen" betraut wurde.
Sein sogenannter "Quadrat-Hohlbau"- Gedanke von einem universell nutzbaren Baukörper mit Zelt- oder auch Satteldach durchzieht das Bauschaffen an staatlichen, kirchlichen und kommunalen wie privaten Wohn- und Wirtschaftsbauten. Konstruktion, Funktion und Form bilden eine Einheit, wie es die Bauauffassung des Klassizismus forderte. Bandhauer vollbrachte in relativ kurzem Zeitraum eine große Leistung als Architekt. Etwa 30 Nutzbauten, z.B. Ställe, Scheunen, Guts- und Zollhäuser und 10 Repräsentationsbauten, u.a. der Spiegelsaal und der Ferdinandsbau des Schlosses in Köthen oder die Katholische Kirche in Köthen, bezeugen noch heute seine rege Tätigkeit. Zu den zahlreichen Bauten, die heute nicht mehr existieren, gehört die Hängebrücke über die Saale bei Nienburg, die 1825, ein viertel Jahr nach der Fertigstellung, bei einer Ehrerbietung für den Herzog zusammenbrach. Bei dem Unglück ertranken 50 Menschen. Die Brücke bestand aus zwei statisch selbständigen Brückenhälften, Belastungsproben erwiesen, dass sie eine höhere Tragfestigkeit aufwies als geplant. Sie konnte jedoch dem Druck, der "dem Takte der Marschmusik" entsprang und die Brücke in "schwingende Bewegung" versetzte, nicht standhalten, so dass die Gegenhalteketten rissen.
Erst vier Jahre nach dem Ereignis wurde er vollständig rehabilitiert, weil er "für einen so höchst unbesonnenen und eben daher nicht zu erwartenden Mißbrauch seines Werkes nicht verantwortlich gemacht werden kann." Trotz dieses Unglücksfalles war Bandhauer ein stolzer Mann, der sich seines Könnens bewußt war. Häufig lag er in Zwietracht mit seinen autoritären Auftraggebern, weil er ihnen widersprach. Sein kombattantes Wesen verstellte bei der Beurteilung seiner Arbeit bis heute immer wieder den Blick für die Originalität seiner Einfälle. Er starb am 22. März 1837 in Roßlau als wohlhabender, aber auch als gescholtener Bürger.
Zehn Aussagen zu seiner Bauauffassung:
Quelle: Studienarbeit an der Hochschule Anhalt (FH) im Studiengang Landespflege
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| Letzte Aktualisierung ( 26.05.2006 ) | |||||||